Kommentar: Zur Regulierung von Lobbyismus auf EU-Ebene

Vertrauliche Gespräche, prall gefüllte Geldkoffer und durch Unternehmen finanzierte Urlaubsreisen – all diese Inbegriffe von Lobbyismus sind nicht nur Stoff für Kinofilme oder Kriminalromane, sondern bittere Realität. Deutlich wird dies zurzeit am Beispiel des zurückgetretenen EU-Kommissars John Dalli und der von ihm angeschobenen Tabakrichtlinie. Im Oktober vergangenen Jahres nahm der Malteser seinen Hut, nachdem Vorwürfe des schwedischen Tabakkonzerns Swedish Match ihn der Korruption bezichtigten.
Ein maltesischer Geschäftsmann soll dem Unternehmen gegen eine beträchtliche Honorarzahlung den Kontakt zum EU-Kommissar Dalli und somit auch zur Gestaltung der Richtlinie versprochen haben.

Ein klassischer Fall von Lobbyismus – warum wird Lobbyarbeit nicht einfach verboten? Ganz einfach: sie ist essentiell für den Gesetzgebungsprozess. Wie soll beispielsweise der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung auf die Probleme der
niederländischen Gurkenbauern aufmerksam werden? Wie kann sich eine zivilgesellschaftliche Gruppe Gehör verschaffen? Oder wie kann das Europäische Parlament über den Nutzen der neuesten Halbleitertechnologie informiert werden, wenn nicht durch
einen entsprechenden Fachmann? Lobbyismus ist notwendig, um die Interessen derjenigen zu vertreten, die nicht persönlich am politischen Leben beteiligt sind.

Jedoch stellt gerade diese Art der politischen Partizipation eine Gefahr für die demokratische Grundordnung dar. Allein in Brüssel sind über 25.000 registrierte Interessensvertreter aktiv, was die Stadt – nach Washington D.C. – zur Hautstadt des Lobbyismus macht. Kein Wunder, dass durch diesen erheblichen Einfluss auf die Politik, die gezielte Interessensvertretung als „fünfte Gewalt“ bezeichnet wird. Um die, proportional zur voranschreitenden europäischen Integration, stetig wachsende Zahl der Lobbyisten zu kontrollieren, schuf das Europäische Parlament 1996 ein freiwilliges Lobbyregister sowie einen Verhaltenskodex für die Interessensvertreter. In dem Register enthalten waren lediglich der Name des Vertreters sowie der Organisation bzw. des Unternehmen, für das er tätig war. Lobbyisten, die für eine Agentur arbeiteten, gaben überhaupt keinen Aufschluss über die Auftraggeber. Auch die finanziellen Aufwendungen und die Gesprächspartner auf EU-Ebene blieben im Dunkeln. 2008 zog die Kommission durch die Schaffung eines ebenfalls freiwilligen Lobbyregisters nach. Auch hier konnten fehlende Informationen zu Auftraggebern und die ungenügende Überprüfung der Angaben bemängelt werden. Letztendlich einigten sich Parlament und Kommission auf ein gemeinsames Transparenzregister, das im Juni 2011 eingeführt wurde.

Unter Berufung auf Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union, der einen offenen und regelmäßigen Dialog zwischen EU-Organen und der Zivilgesellschaft fordert, soll die Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik optimiert werden. Es geht um Transparenz, Einhaltung der Rechtsvorschriften und ethischer Grundsätze. Unstatthafter Druck auf politische Akteure und unlauterer Zugang zu Informationen soll verhindert werden. Doch kann die Transparenzrichtlinie diesem Anspruch Genüge tun? Gesammelt werden Informationen über Einzelpersonen und Organe, die lobbyistisch tätig sind. Was für Interessen verfolgen sie? Was für Mittel werden eingesetzt? Und wie sieht es mit den finanziellen Ressourcen aus? Wichtige Fragen, deren Beantwortung jeden Korruptionsgegner ruhig schlafen lassen würden. Hinzu kommt ein Verhaltenskodex sowie ein Beschwerdeverfahren mittels dessen Verstöße gemeldet werden können. Ein von Kommission und Parlament eingesetztes Sekretariat soll kontrollierend tätig sein.

Zu kritisieren ist jedoch zunächst der freiwillige Charakter der neuen Transparenzrichtlinie: es gibt keine Verpflichtung für die Interessenvertreter sich zu registrieren. Nicht registrierungspflichtig sind zudem Regierungen der Mitglieds- und von Drittstaaten.
Internationale Organisationen, Kirchen, regionale Behörden und diplomatische Vertreter müssen sich ebenfalls nicht beteiligen. Wie kann unlauterem Lobbyismus auf diese Weise Einhalt geboten werden? Bleibt noch das Beschwerdeverfahren, was sich online
bewerkstelligen lässt. Sollten Ungereimtheiten auftauchen, sich Informationen als falsch erweisen oder konkrete Korruptionsvorgänge bewiesen werden, schreitet das Sekretariat ein und streicht das entsprechende Unternehmen oder den betreffenden Lobbyisten aus dem Register. Inwiefern das den Verstoßenden tangiert, ist angesichts des freiwilligen Charakters des Transparenzregisters fragwürdig.

Eine weitere Schwachstelle ist die räumliche Begrenzung auf die Gebäude der EU-Institutionen. Hat man schon davon gehört, dass dubiose Deals in Büroräumen geschlossen werden? Nein, es werden Geschäftsessen arrangiert, Clubs gemietet oder Unterhaltungen
auf einer Yacht in Monaco geführt. Der eingangs erwähnte Fall Dalli beweist genau das: ein Transparenzregister ist wirkungslos, wenn es einer räumlichen Begrenzung unterliegt.

Auch an anderer Stelle wird die Unzulänglichkeit offenbar. Ein weit verbreitetes Phänomen ist der Wechsel von Politikern nach Ablauf ihrer Amtszeit in Vorstände, Aufsichtsräte und Beraterfunktionen von finanzkräftigen Unternehmen. Deutlich wird dies, wenn man sich beispielsweise mit dem ehemaligen Erweiterungskommissar, stellvertretenden Kommissionspräsidenten und späteren Kommissar für Industrie und Unternehmenspolitik Günter Verheugen beschäftigt. Der derzeit an der Europauniversität Viadrina in Frankfurt/Oder als Dozent tätige Verheugen, sagte im Herbst 2012 in einem Interview mit der Deutschen Welle, dass das Thema Lobbyismus keine Rolle im Studium spiele und schlecht vermittelbar sei. Dabei hätte gerade Verheugen eine Menge zu erzählen. Beispielsweise wie er mit Petra Erler – immerhin seiner ehemaligen Kabinettschefin! – eine „Beratungsfirma“ gründete, die auf den klangvollen Namen The European Experience Company hört. Wer würde nicht gern Verheugens Erfahrungen lauschen, die er nun in Form von „Hintergrundanalysen“ und „Strategieempfehlungen“ weitergibt?

Auch die EU-Kommission wäre gern frühzeitig über Verheugens neues Tätigkeitsfeld informiert worden, wie es der Verhaltenskodex für Ex-Kommissare verlangt. Aber erst mehrere Monate nach Gründung der Beraterfirma und auf Nachfrage der Kommission kam
der jetzige Honorarprofessor seiner Verpflichtung nach. Konsequenzen? Fehlanzeige! Sie sind auch nicht vorgesehen.

Ebenso bleibt folgenlos, dass sich der schwedische Tabakkonzern Swedish Match nicht zu den Fragen der Europaparlamentarier den Fall Dalli betreffend äußert. Vor allem Inge Gräßle, Sprecherin des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments, hätte beispielsweise
gern gewusst, warum der Konzern nachdem ihm der privilegierte Zugang zum ehemaligen Kommissar Dalli angeboten wurde, 2 Monate verstreichen ließ, bevor er sich an die Anti-Betrugsbehörde OLAF wandte. Was in diesen Monaten geschah, wer mit wem sprach, welche Gelder an wen flossen, wird ebenfalls im Verborgenen bleiben.

Die Fälle Dalli und Verheugen zeigen eindeutig, dass in Sachen Korruptionsbekämpfung und Regulierung des Lobby-Geschäfts derzeit noch viel Handlungsbedarf besteht. Die Transparenzrichtlinie von Parlament und Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung,
allerdings ist sie in ihrer derzeitigen Form unzulänglich. Eine obligatorische Registrierungspflicht für alle, die in Brüssel und Straßburg ohne politische Legitimation Büros unterhalten oder anderweitig aktiv sind, sollte Grundlage einer überarbeiten Richtlinie sein. Das Sekretariat sollte personell gestärkt werden, so dass eine lückenlose Überprüfung der Angaben im Register möglich wird. Vor allem sollten die Interessensvertreter von Firmen, Verbänden und der Zivilgesellschaft, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, nicht mit Ausschluss aus dem Register, sondern mit tatsächlich wirksamen Sanktionen belegt werden. Wichtig wäre zudem der Einbezug des Rates in die Transparenzrichtlinie. Nationale Regierungsbeamte entziehen sich nach derzeitigem Stand jeglicher Kontrolle hinsichtlich Empfänglichkeit für Lobbyismus.

Die Frage, die sich nun stellt, ist natürlich: wer außer einigen EU-Parlamentariern ist an einer wirksamen Richtlinie interessiert? In Brüssel scheint man es schon mal nicht zu sein, sonst wäre wohl nicht Michel Petite, der als Anwalt für den Tabakkonzern Philipp Morris arbeitet, in die Ethikkommission berufen wurden, die über Lobbyregeln entscheidet. Ist da der Bock zum Gärtner gemacht worden? Es bleibt noch viel zu tun!

Felix Weiß

Ein Gedanke zu “Kommentar: Zur Regulierung von Lobbyismus auf EU-Ebene

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